28.10.2021

Diakonische Träger gründen einen Betreuungsverein

Soziale Hilfsangebote im Bodenseekreis werden gestärkt

Die eigenen finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten zu erledigen, das ist für viele Menschen eine Selbstverständlichkeit. Doch immer mehr Menschen, die psychisch erkrankt sind oder auch an einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung leiden, können ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen. Gleiches gilt auch für Menschen, die alters- oder pflegebedingt beeinträchtigt sind. Dies hat zur Folge, dass eine richterliche Betreuung angeordnet werden kann. Häufig wird diese Aufgabe von Angehörigen wahrgenommen. Dazu zählen beispielsweise Eltern von behinderten Kindern oder auch die eigenen Kinder.

Die Zahl der Menschen, für die beim Betreuungsgericht eine Betreuung bestellt wird nimmt immer mehr zu. Die Betreuung kann für die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge, Wohnungsangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Postangelegenheiten und/oder der Vertretung gegenüber Behörden und Ämtern angeordnet werden. Betreuungen können von juristischen Personen oder ehrenamtlichen Personen wahrgenommen werden.

Im Betreuungsrecht ist die Selbstbestimmung, der zu betreuenden Personen von großer Bedeutung. Der/die gesetzlichen Betreuer*in nimmt dabei eine wichtige Rolle ein, um dem Willen der zu betreuenden Person zu vertreten. Wichtig für viele, ist ebenfalls, der persönliche Kontakt zum/zur gesetzlichen Betreuer*in. Diese Rolle einzunehmen, auch unter den zunehmend komplexen sozialrechtlichen Fragestellungen, kann eine Hürde für die Übernahme einer gesetzlichen Betreuung darstellen.

Leitgedanke eines Betreuungsvereins ist es, sich gemeinsam für hilfsbedürftige Menschen zu engagieren und deren soziale Hilfsangebote zu stärken. Im Betreuungsverein werden ehrenamtlich Mitarbeitende gesucht, die gerne Betreuungsaufgaben übernehmen. Aufgabenschwerpunkte dabei sind die Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung, aber vor allem auch die Begleitung und Weiterbildung der ehrenamtlich Mitarbeitenden.

Im Bodenseekreis übernimmt diese wichtige Aufgabe bisher der Betreuungsverein SKM Bodenseekreis. Durch den zunehmenden Bedarf an gesetzlichen Betreuungen, kann der Bedarf nicht mehr alleine von einem Betreuungsverein abgedeckt werden. Ausgehend davon stellen sich einige diakonische Träger der Herausforderung und gründen gegenwärtig den „Diakonischen Betreuungsverein Bodensee“.

Dieser wirkt dabei mit, in Kooperation mit dem Betreuungsverein SKM Bodenseekreis eine flächendeckende qualitative Versorgungsqualität von betreuungsbedürftigen Menschen sicherzustellen. Gründungsmitglieder des Diakonischen Betreuungsvereins Bodensee sind: Diakonie Pfingstweid e.V., Bruderhaus Diakonie, die Zieglerschen, Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e.V., Diakonisches Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee, Diakonie Überlingen und Johanniter.

Die Gründung eines weiteren Betreuungsvereins wird auch von Landrat Lothar Wölfe begrüßt „Die demographische Entwicklung führt dazu, dass immer mehr Menschen auf gesetzliche Betreuung angewiesen sind. Rechtliche Vorgaben machen eine solche Betreuung zur Herausforderung. Hier nehmen die Betreuungsvereine im Landkreis eine wichtige Mittlerrolle zwischen den Menschen, die Betreuung brauchen, und dem Landratsamt ein. Dafür bin ich außerordentlich dankbar.“

Die offizielle Gründungsveranstaltung des Diakonischen Betreuungsvereins Bodensee findet am 07.12.2021 in der Schlosskirche von 19-21 Uhr in Friedrichshafen statt, zu der herzlich eingeladen wird.

Sie interessieren sich als Institution? Gerne erhalten Sie im Vorfeld detaillierte Informationen in einer Onlinevorstellung. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Ulrich Gresch,
E-Mail: info@diakonischer-bv-bodensee.de zur Verfügung.

Artikel: Diakonie Pfingstweid