Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung dürfen wieder öffnen, wenn auch unter Auflagen.
Es sind einige Regeln, die Betreiber von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen einhalten müssen, wenn diese dort ab Montag wieder ihre Aufgaben wahrnehmen dürfen: Sie dürfen etwa nur einzeln oder höchstens in Gruppen von sechs Personen arbeiten, es muss ein Infektionsschutzkonzept geben, die Gruppen müssen nach Wohngruppen und Heimen oder zu Hause lebenden Klienten getrennt sein. Die Teilnahme ist freiwillig. Das hat Baden-Württembergs Sozialminister Manne Lucha am Donnerstag mitgeteilt.
Zum Schutz der Mitarbeitenden mit Behinderung durften seit Mitte März nur die Angestellten dort tätig sein. „Wir wollen den Beschäftigten in den Werkstätten schrittweise und behutsam wieder die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen“, sagt Lucha. „In einem ersten Schritt erlauben wir die Wieder-Aufnahme des Betriebs für ein Viertel der vor der Corona-Krise bestehenden Arbeitsplätze.“
„Innerhalb der Stiftung Liebenau wird gerade noch geprüft, wie wir das in den Liebenauer Arbeitswelten umsetzen können“, antwortet Pressesprecherin Helga Raible auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“. Eine Öffnung werde in jedem Fall schrittweise erfolgen. Das geschehe „selbstverständlich nur für Freiwillige und unter Beachtung aller Schutzmaßnahmen“.
Allerdings weist Raible auch auf die Herausforderung hin, die in der großen Vielfalt der Arbeitsplätze begründet ist: „In den Liebenauer Arbeitswelten gibt es insgesamt 565 Arbeitsplätze, das Spektrum kann unterschiedlicher nicht sein, von der Arbeit im Grünlandbereich bis zur industriellen Produktion.“ Entsprechend unterschiedlich seien die Anpassungsmaßnahmen, die jetzt erforderlich seien. Auch unterscheide sich die Auftragslage und Nachfrage sehr von Bereich zu Bereich.
Bei der Diakonie Pfingstweid fangen am Montag an den beiden Standorten Tettnang und Rohrbach jeweils fünf Menschen mit Behinder-ung wieder an, sagt Astrid Stephan, Bereichsleiterin Tagesstruktur bei der Diakonie. Hierbei kommen erst einmal externe Klienten zum Zug, die den ÖPNV nutzen können, wie sie erläutert. Zum einen entlaste das die betreuenden Familien, zum anderen wirke es auch einer möglichen Isolation oder Vereinsamung entgegen. Die Organisation des Fahrdienstes hingegen benötige etwas Vorlauf.
Sie betont aber, dass es zu allen einen permanenten Kontakt gebe. An den vier Standorten arbeiten rund 70 Festangestellte und im Normalfall etwas mehr als 204 Klienten. Die Betreuungsleistung laufe trotzdem weiter, wenn auch auf anderen Wegen, betont Astrid Stephan. So seien die Klienten beispielsweise auch mit Schulungs- und Lernmaterial ausgestattet worden. Sie betont auch die gute Zusammenarbeit mit den Auftraggebern. Zum einen hätten die Mitarbeiter die Aufträge weiter erfüllt, auch wenn die Unternehmen diese teils selbst gedrosselt hätten. So seien Unternehmen teils ja auch in Kurzarbeit gegangen.
Foto: Symbol: dpa/Sebastian Gollnow
Artikel: Mark Hildebrandt, Schwäbische Zeitung, 02. Mai 2020