Vielfalt, die ankommt und hilft

Die Arbeit in unseren Werkstätten wird durch vielfältige Begleitende Maßnahmen ergänzt.

Jeder Mensch mit Unterstützungsbedarf kann aus dem Angebotskatalog eine für ihn passende Massnahme auswählen und wöchentlich teilnehmen, gemäß der Werkstättenverordnung SBG IX §5 Absatz 3. Diese besagt im weiteren Sinne, dass die Werkstätten ein breites Angebot und Möglichkeiten der Nutzung bereitstellen sollen.

Besonders unsere unterschiedlichen Musikangebote, die Teilnahmen an mehrfachen sportlichen Aktivitäten und die Möglichkeit sich in der Kreativwerkstatt bildhaft auszudrücken sind sehr beliebte ausgleichende und konzentrationsfördernde begleitende Maßnahmen.

 

Angebote