Möglichkeiten Bußgelder zuzuweisen

Als Richter oder Staatsanwalt haben Sie die Möglichkeit, die Zuteilung von Geldauflagen einer gemeinnützigen Organisation zukommen zu lassen.

Eine Zuweisung an die Diakonie Pfingstweid hilft nachhaltig
Wir erfüllen alle formalen Voraussetzungen für die Zuweisung von Bußgeldern und sind als gemeinnützig anerkannt, zuletzt durch den Freistellungsbescheid des Finanzamtes Friedrichshafen vom 14.06.2017, für den Veranlagungszeitraum 2014 bis 2016.


Wir sind in den Listen des Oberlandesgerichts Stuttgart eingetragen. Die Verwaltung von Geldauflagen erfolgt unabhängig von unserer Spendenverwaltung, wir versichern Ihnen, dass:

  • Zuweisungen reibungslos und diskret abgewickelt werden
  • die Gerichte und Staatsanwaltschaften unmittelbar nach dem Zahlungseingang oder bei ausbleibenden Zahlungen informiert werden
  • keine Spendenquittungen ausgestellt werden

Einen herzlichen Dank an alle Zuweisenden.

Zahlungspflichtige

Müssen Sie eine Geldauflage an die Diakonie Pfingstweid zahlen? Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre fristgerechte Überweisung des Betrags.

Wichtige Informationen für Sie:
•    Für die Zahlung dürfen wir keine Spendenbescheinigung ausstellen.
•    Es ist uns nicht gestattet, mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung zu verhandeln. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an das Gericht.
•    Wir bestätigen dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft schriftlich den Eingang jeder Zahlung.
•    Bitte geben Sie bei allen Überweisungen, das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an.
•    Mit Ihrer Bußgeldzahlung ermöglichen Sie, die Lebensqualität der Menschen in der Diakonie Pfingstweid nachhaltig zu verbessern.

Ein herzliches Dankeschön an Sie. Auch wenn Ihre Spende nicht auf freiwilliger Basis erfolgt, so können Sie dennoch versichert sein – Ihre Strafzahlung hat, neben allen Unannehmlichkeiten für Sie, eine soziale Bedeutung für uns. Wir werden jeden Cent sinnvoll und gemeinnützig verwenden.