Persönliches Budget

Natürlich soll auch Menschen mit Betreuungsbedarf ein finanzieller Spielraum ermöglicht werden, in Form eines Persönlichen Budget.

 

Im Sozialgesetzbuch (Auszug) wird dies wie folgt beschrieben:

Persönliche Budgets werden in der Regel als Geldleistung ausgeführt, bei laufenden Leistungen monatlich. In begründeten Fällen sind Gutscheine auszugeben. Persönliche Budgets werden auf der Grundlage der nach § 10 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches getroffenen Feststellungen so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann. Dabei soll die Höhe des Persönlichen Budgets die Kosten aller bisher individuell festgestellten, ohne das Persönliche Budget zu erbringenden Leistungen nicht überschreiten.